… dies wird sich eine Auszubildende wohl gedacht haben, nachdem ihr Chef ihr gekündigt hatte. Und dies in erster Linie, weil die 19-Jährige das Alter der Freundin des Vorgesetzten auf vierzig Jahre geschätzt hatte, als er ihr ein Foto seiner Gefährtin zeigte.
Die Freundin war zu diesem Zeitpunkt allerdings erst 31 Jahre alt, was angeblich (so der Chef) die Auszubildende wusste.
Die Gekündigte klagte auf Wiedereinstellung, erschien aber trotz Aufforderung nicht zur Gerichtsverhandlung, was in ein Versäumnisurteil mündete.
Jetzt, am 24. März endete die Verhandlung in einem Vergleich: Die ursprünglich zum September ausgesprochene Kündigung tritt rückwirkend Ende November in Kraft. Ausserdem zudem zahlt der Arbeitgeber noch ausstehende Ausbildungsvergütung von 333,- Euro.
Das Kuriose an der ganzen Sache: Der Chef ist Anwalt für Arbeitsrecht (zumindest wurde es in den Radio Nachrichten so gesagt…) .