EU-DSGVO und meine Bilder

Werden solche Bilder bald nicht mehr möglich sein? Bild: J.Wagner

Ende Mai, genauer gesagt, am 25. Mai 2018 ist es soweit. Dann tritt die EU-DSGVO (europäische Datenschutz Grundverordnung) in Kraft – und dieser Blog vielleicht ausser Kraft. Wenn ich nämlich bis dahin nicht alle Punkte der DSGVO in diesem WordPress-Blog nicht umsetzen kann (weil ich vielleicht gar nicht genau weiss, was wordpress.com mit einzelnen Daten macht).

Ich halte Datenschutz für wichtig, keine Frage. Man soll nicht einfach Daten von anderen sammeln, um sie vielleicht später gewinnbringend zu verwenden. Somit ist die EU-DSGVO ganz in Ordnung.
Nur leider nicht durchdacht, da sie wieder viel Raum für diejenigen unter den Anwälten bietet, die ihr Geld durch Abmahnungen „verdienen“.
Dies ist ein privater Blog, aber was gilt dann für mich in der DSGVO?
Und die Webseite meiner Kirchengemeinde, meines Vereins? Liebe Ehrenamtliche – aufpassen !!!!

Das Hauptthema dieses Artikels soll jedoch nicht das EU-DSGVO an sich sein, sondern die Auflagen, die aus dem Gesetz für digitale Bilderverwaltung und -veröffentlichung entstehen.

Im Netz gibt es einige gute Artikel, die das Thema „Bild und DSGVO“ sehr ausführlich behandeln. Ich möchte mich hier nur auf ein paar Punkte beschränken, die darstellen sollen, dass das DSGVO die digitale Fotografie in manchen Bereichen unmöglich macht.
Warum rede ich nur über digitale Fotografie? Weil die analoge Fotografie, bei der man nicht auf Speciherchips schreibt, sondern einen Film belichtet, nicht unter das DSGVO fällt und somit weiterhin nach den uns geläufigen Regeln des Persönlichkeitsrechts etc. behandelt wird.

Schon heute haben Menschen, die nicht als „Beiwerk“ (welch ein Wort) in einem Bild erscheinen, ihr Einverständnis zur Fotoaufnahme zu erklären. Das kann schriftlich oder mündlich oder sogar durch eindeutige Gesten erfolgen. Wenn ich bei einem Fschingsumzug zum Beispiel mit einer im Umzug mitlaufenden Person Augenkontakt aufnehme, auf meine Kamera zeige und die Person mir durch den erhobenen Daumen signalisiertm dass es ok ist, dann hat dies bis dato genügt. Ich habe diesbezüglich auch noch nie gehört, dass es da Probleme gegeben hätte.

Laut DSGVO muss heute jedoch vor der Aufnahme eine Erklärung unterschrieben werden:
„Das Fotografieren erkennbarer Personen stellt eine Datenerhebung im Sinne der Datenschutzgesetze dar und bedarf als Handlung der Datenverarbeitung einer gesetzlichen Legitimation. Eine „Heilung“ der Fotoaufnahmen, die ohne Rechtsgrundlage erstellt wurden, mittels einer nachträglichen Einwilligung kann nach der DSGVO nicht erfolgen. Die Einwilligung muss also stets vor Beginn der Fotoaufnahmen eingeholt werden.“

„Erkennbare Personen“ bezieht sich damit auch auf die Zuschauer beim Faschingsumzug, die auf der anderen Strassenseite stehen und früher das berühmte „Beiwerk“ waren.

Anderes Beispiel:
Sie sollen Hochzeitsfotos machen. Den Auftrag vom Brautpaar haben Sie. Da kann man auch gleich die Formalien nach DSGVO abhandeln.
Aber laut Gesetz müssen Sie jetzt von jedem der Hochzeitsgäste VOR den Aufnahmen einen Vertrag unterschreiben lassen.

Geht ja noch…
Fussballspiel im ländlichen Raum. Sie sind der Vereinsfotograf. Natürlich sind die Fussballspieler, Trainer und Schiedsrichter nach DSGVO unterrichtet und einverstanden und haben unterschrieben.
Laut DSGVO gehen Sie jetzt erstmal zu jedem Zuschauer, denn er könnte ja irgendwann sichtbar ins Bild kommen, obwohl man den Torwart als Hauptakteur fotografiert hat, und erklären ihm, was mit seinem unscharfen, aber dennoch erkennbaren Bild (weil bloss d´r Erwin hot so an pinken Trainingskittel) geschehen wird.

In Zukunft brauchen Sie keine Stadtfotografien zu machen, auf denen Menschen zu erkennen sind, bevor Sie nicht alle Einwilligungen haben.

Ach ja, und das „Mit Betreten unserer Ausstellung willigen Sie ein, eventuell auf den von uns gemachten Bildern zu sein“, oder „Konzertbesucher willigen mit dem Kauf ihrer Eintrittskarte ein, eventuell abgelichtet zu werden“….
Das geht auch nicht mehr.

Und zusätzlich:
Laut DSGVO kann jede und jeder basierend auf den Daten, die der Fotograf gespeichert hat, die Löschung der Daten verlangen. Auch wenn vorher ein Vertrag gemacht wurde. Auch wenn das Model bezahlt wurde.

Ok, vielleicht habe ich nicht alles 100% verstanden. Bin offen für alle konkreten Korrekturen.

Wichtig erscheint mir, dass zwischenzeitlich Schweden und auch Österreich Klarheit geschaffen haben und die DSGVO im Bereich Fotografie den bereits geltenden Rechten untergeordnet haben.

Ich unterschreibe bei weitem nicht jede Petition, bin jedoch bei der Diskussion der EU um „Panoramafreiheit“ mit der damaligen EU Ministerin in Kontakt getreten und habe auch jetzt die
Online Petition unterschrieben, die man mit diesem Link aufrufen kann:
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse

 

Abschliessend ein paar Links für Interessierte:

Link zur DSGVO (Intersoft Consulting)

https://natur-photocamp.de/dsgvo-fuer-fotografen/

http://nordbild.com/foto-einwilligungen-dsgvo/