Lohnausgleich

Dreißig Stunden Arbeit sind genug, dann hätten wir in der Bundesrepublik Deutschland Vollbeschäftigung. Soweit der erste Teil einer Grundschulrechnung, die gerade wieder in den Medien verbreitet wird. Nach dem Motto „Es gibt genug Arbeit für jeden, wenn alle weniger arbeiten würden“. Soweit passt es ja, wenn alle das Gleiche machen würden. Schon heute fehlen in einem Bereich Arbeitskräfte, während in einem anderen zu viel Bewerbungen auf eine Stelle sind. Somit kommt eben noch die zweite, nicht zu vernachlässigende Komponente dazu, die man „Eignung“ nennen kann. Wenn Eignung und Quantität soweit im Ausgleich sind, dass jede Stelle besetzt werden könnte, wenn jeder Einzelne weniger arbeiten würde, könnte die Theorie soweit stimmen. Obwohl schon dies wahrscheinlich nie erreicht werden wird, kommt jetzt das Wortgebilde „bei vollem Lohnausgleich“ noch in das Paket.
Ich frage mich immer, was „voller Lohnausgleich“ aussagen soll. Lächerlich zum Beispiel Überstunden, dann möchte ich normalerweise die Mehrarbeit bezahlt haben, also einen Ausgleich haben. Wenn jetzt gefordert wird „30 Stunden Arbeit bei vollem Lohnausgleich“, dann heisse dies ja, dass ich die Stunden, die ich nicht arbeite, auch nicht bezahlt bekomme.
Leider ist es so nicht gemeint, sondern der „volle Lohnausgleich“ soll den Anspruch verdeutlichen, trotz der reduzierten Leistung am Ende den gleichen Monatslohn zu erhalten. Also im Grunde eine „Lohnsteigerung durch Reduzierung der Arbeitszeit“.

Liebe Arbeitnehmervertreter, dann sagt es auch so, wenn ihr es so meint!